Rechtsanwalt

Christian Müssemeyer


Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst zwei Rechtsgebiete, einmal die Unfallsachen und deren Regulierung, zum anderen die Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten. Ich bearbeite beide Rechtsgebiete seit vielen Jahren.

Ob als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, jedermann kann – auch unverschuldet - in einen Unfall verwickelt werden. Die Folgen sind oft gravierend. Neben finanziellen Einbußen können unter Umständen schwerwiegende Körperverletzungen zurückbleiben, mit der Folge einer Arbeitsunfähigkeit und damit einer unmittelbaren Existenzgefährdung.

Zur Schadenregulierung sind Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung notwendig, bei denen  sichergestellt werden muss, dass der gesamte Schaden bezahlt wird. Wird kein Anwalt eingeschaltet, besteht die Gefahr von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übervorteilt zu werden. Im Falle eines Unfallschadens sollten Sie sich unmittelbar mit mir in Verbindung setzen, damit der Schaden in Ihrem Interesse reguliert wird. 

Ich vertrete Sie, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren oder ein Bußgeldverfahren z. B. wegen zu schnellen Fahrens bzw. Alkohol eingeleitet wurde. 

Sollte der Führerschein wegen Alkohol entzogen worden sein, so wird oftmals ein MPU-Gutachten angefordert. Hier ist eine gute Vorbereitung erforderlich, denn ohne Vorbereitung fallen 80 % aller Betroffenen durch den MPU-Test. Nur wer sich gut vorbereitet, bekommt den Führerschein nach der ersten MPU zurück. 

Ich helfe Ihnen bei der:

  • Unfall- und Schadenregulierung
  • Verteidigung in Verkehrs- und Bußgeldsachen
  • Wiedererlangung des Führerscheines
  • Vorbereitung auf MPU-Test